

Veranstaltungen
Wir informieren Sie fortlaufend über die aktuell geplanten Veranstaltungen.
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Ankündigungen
Save The Date: Die neue Wegzugsbesteuerung - Vortragsveranstaltung am 14. Juni 2023

Rückblick
1. Februar 2023 - Vortragsveranstaltung zum Thema „Gesellschafterfremdfinanzierung: Fremd- oder Eigenkapital?"
Am 1. Februar 2023 hieß das Steuerforum Trier e.V. Herrn Jens Binding und Herrn Dr. Lars Haverkamp von Eversheds Sutherland zur letzten Online-Veranstaltung im Wintersemester 2022/2023 willkommen. Die beiden Referenten trugen zum Thema „Gesellschafterfremdfinanzierung nach der neueren BFH-Rechtsprechung und aktuellen EU-Vorhaben: Fremd- oder doch schon Eigenkapital?" vor.
Zunächst leiteten die Referenten mit einer Darstellung der Rechtsprechungshistorie in das Thema ein und zeigten dabei Eckpunkte zur Anerkennung von Gesellschafterdarlehen auf sowie deren Auseinanderfallen in Praxis und Rechtsprechung.
Im Anschluss folgte eine Darstellung der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital und eine Erläuterung der Kriterien, derer sich dabei von Rechtsprechung und Verwaltung bedient wird. Sodann wurde die Bedeutung dieser Kriterien anhand eines ausführlichen Fallbeispiels veranschaulicht. Den Schluss des Vortrags bildete ein Ausblick auf künftige Regelungen auf EU-Ebene. Wie gewohnt stellten die Zuhörer:innen zum Abschluss der Veranstaltung ihre Fragen zum Thema.
Die Aufzeichnung des Vortrags finden Sie hier.

11. Januar 2023 - Vortragsveranstaltung zu Kryptowerten im Steuerrecht
Am 11. Januar 2023 veranstaltete das Steuerforum Trier in Kooperation mit dem Institut für Recht und Digitalisierung Trier eine weitere digitale Vortragsveranstaltung mit dem Titel „Kryptowerte im Steuerrecht“. Zum Thema referierte Dr. Hendrik Arendt von der Sozietät CMS Hasche Sigle Rechtsanwälte.
Nachdem der Referent zum aktuellen Stand der Rechtsprechung und Verwaltung zum steuerlichen Umgang mit Kryptowerten ausführte, erklärte er die Grundfragen, die sich im Zusammenhang mit deren steuerlichen Einordnung ergeben können. Darüber hinaus erörterte er, welche Lösungsansätze ein aktuelles BMF-Schreiben aus dem Jahr 2022 bereithält, legte aber auch Schwachstellen und Regelungslücken desselben offen.
Des Weiteren beleuchtete Dr. Arendt wie sich die Materie auf das Verfahrensrecht niederschlägt, insbesondere in Bezug auf dem Steuerpflichtigen auferlegte Mitwirkungspflichten. Im Anschluss stellten die Zuhörer:innen ihre noch offenen Fragen.
Eine Aufzeichnung des Vortrags finden Sie hier.

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